Nachrichtenwesen

Nachrichtenwesen — 1. i. e. S. andere Bez. für den Wirtschaftszweig Post- und Fernmeldewesen als Teil des Wirtschaftsbereiches „Verkehr, Post- und Fernmeldewesen", der im Ergebnis der gesell­schaftlichen Arbeitsteilung als Gruppierung der Volkswirtschaft für Zwecke der Planung, Rech­nungsführung und Statistik geschaffen wurde. — 2. i. w: S. begriffliche Zusammenfassung aller Träger im öffentlichen und nichtöffentlichen Nachrichtenverkehr, die Leistungen in Prozessen zur Ortsveränderung von Nachrichten und Gütern erbringen, und zwar ungeachtet des Volkswirt­schaftszweiges oder eines sonstigen Bereiches der Gesellschaft, in dem sie notwendig werden. Der erweiterte Begriff Nachrichtenwesen umfasst daher sowohl die Prozesse der Nachrichtenbeförderung und Nachrichtenübermittlung im Wirtschaftszweig Post- und Fernmeldewesen (als dem überwiegend öffentlich zugänglichen Teil des N.) als auch die in ihren ökonomischen Grundlagen gleich gestalteten Nachrichtenverkehrsprozesse in Bereichen und Zweigen außerhalb des Post- und Fernmelde­wesens (nichtöffentlicher Teil des N., z. B. Nach­richtenverkehr staatlicher und gesellschaftlicher Organe mit eigenen Nachrichtenverkehrsmitteln, als innerbetrieblicher Nachrichtenverkehr usw.).