Nachtragsetat

Nachtragsetat — Ergänzung des urspr. (Staats-) Haushaltsplanes; in Staaten zur Legalisierung häufig auftretender nachträglicher Haushaltsüberschreitungen. Nachtragsetat verletzen damit meist eine Reihe von Budgetprinzipien (insbes. das Prinzip der Einheit des Budgets und das Prin­zip der Vorherigkeit), vor allem, wenn der Haupt­etat von vornherein (z. B. aus wahltaktischen Überlegungen) nicht alle vorauszusehenden Aus­gaben enthält und die Regierung bereits Kas­senkredite aufgenommen hat, bevor der Nachtragsetat ein­gebracht wurde. Das Parlament wird damit vor vollendete Tatsachen gestellt. In sozialistischen Staaten wird ein Nachtragsetat z. T. zur Sicherung der er­forderlichen Kontinuität der Haushaltsplanung praktiziert, ist jedoch meist infolge der kontinuier­lichen Fortschreibung der Haushaltspläne über­flüssig.