Nahrungsgüterwirtschaft

Nahrungsgüterwirtschaft —  Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstellter Bereich, zu dem folgende Teilbereiche gehören: Mühlenindu­strie, Fleischindustrie, Milch- und eiverarbeitende Industrie, Zucker- und Stärkeindustrie, Ge­treidelagerwirtschaft, Eier- und Geflügelwirt­schaft, Binnenfischerei, Kühl- und Lagerwirt­schaft. Ebenfalls zu diesem Bereich gehören die! Mischfutterindustrie sowie der Teilbereich tieri­sche Rohstoffe einschl. Pelz- und Versuchstier­zucht. — 2. sich entwickelnder Bereich der Volkswirtschaft, in dem auf der Grundlage kooperativer Beziehungen alle Zweige, die an der Erzeugung von Nahrungsgütern sowie an der Erhaltung und Verbesserung von deren Ge­brauchswerteigenschaften beteiligt sind, zusam­menwirken. Das Ziel der Nahrungsgüterwirtschaft ist es, entsprechend den Verpflichtungen aus der Hauptaufgabe und ausgehend von der landwirtschaftlichen Roh­stofferzeugung, eine bedarfsgerechte sowie effek­tive Produktion von Nahrungsgütern mit bester Qualität für die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Durch die Weiterentwicklung der Arbeits­teilung und gesellschaftlichen Organisation der Produktion ist eine dem Stand der Produktivkräfte entsprechende Arbeitsproduktivität zu erzielen und ein stetig größerer Beitrag zum Nationalein­kommen zu erwirtschaften. Dabei sind das Zu­sammenwirken der einzelnen Stufenproduzenten (Stufenproduktion 2.) im entsprechenden Kooperationsverband und die Herausbildung der für das jeweilige Produkt zutreffenden Ko­operationskette (2.) von Bedeutung. In der Nahrungsgüterwirtschaft sind annähernd 20% der Produktionsgrundfonds der gesamten Volkswirtschaft konzentriert. 17 % der Berufstätigen der. produzierenden Berei­che arbeiten in der Nahrungsgüterwirtschaft und erzeugen ein Bruttoprodukt, das einen Anteil von rund 21% am gesellschaftlichen Gesamtprodukt hat. Der Anteil am Nationaleinkommen beträgt fast 16 %. Zur Weiterentwicklung der Nahrungsgüterwirtschaft sind 1977 annähernd 18% der gesamten Investitionssumme (fast 24% der Investitionen in den produktiven Bereichen) zum Einsatz gekommen. Durch Kooperation entwickeln sich enge und dauerhafte Beziehungen zw. der Nahrungsgüterwirtschaft und anderen Bereichen sowie Zweigen der Volkswirtschaft, so z. B. zum Nahrungsmittel­handel und zur Produktionsmittel herstellenden Industrie. In diesem Zusammenhang gewinnt der sich herausbildende volkswirtschaftliche Agrar­Industrie-Komplex zunehmend an Bedeutung.