Namenlagerschein

Namenlagerschein — auf den Namen des Be­rechtigten ausgestelltes Dokument, in dem sich der Lagerhalter zur Aushändigung eines bei ihm eingelagerten Gutes gegen Aushändigung des N. verpflichtet. Der Namenlagerschein gehört zu den Namenspa­pieren; die Übertragung des in ihm verbrieften Herausgaberechts erfolgt daher nach den allg. Grundsätzen der Abtretung, nicht wie beim Orderlagerschein durch Indossament (Order­papier).