Namensaktie

Namensaktie — auf den Namen des Aktionärs ausgestellte Aktie. Im Gegensatz zu der (vor allem im Börsenhandel) leicht übertragbaren In­haberaktie ist die Namensaktie nur durch schriftliche Erklä­rung auf der Aktie übertragbar. Nicht voll ein­gezahlte Aktien sind als Namensaktie auszugeben; im Übrigen kann die Aktiengesellschaft nach ihrer Satzung Inhaberaktien oder Namensaktie ausgeben, sofern gesetzlich beide Arten zulässig sind.