Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigung — Arbeit, die Werktätige außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit und be­stehender Arbeitsverträge zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung u. ä. leisten. Die Nebenbeschäftigung trägt dazu bei, die Versorgung mit Dienstleistungen und Repara­turen zu erhöhen, die Bildung und das geistig- kulturelle Leben zu entfalten, den Sport, die Frei­zeitgestaltung und Erholung sowie die soziale und medizinische Betreuung der Bevölkerung zu för­dern. Eine Nebenbeschäftigung darf nur im gesetzlich bestimmten Rahmen übernommen werden. Für die Nebenbeschäftigung ist die Zustimmung des Betriebes erforderlich, mit dem der Werktätige in einem Arbeitsrechtsverhältnis steht. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Werktätige seine Pflichten aus dein Arbeitsrechtsverhältnis nicht erfüllt. Arbeitslei­stungen im eigenen Betrieb über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus dürfen nur im Rahmen von Überstundenarbeit auf der Grundlage der arbeits­rechtlichen Bestimmungen, also nicht als Nebenbeschäftigung, erbracht werden. Die betrieblichen Planauflagen dürfen nicht mit Hilfe bezahlter freiwilliger Arbeit (zusätzliche Arbeit) durchgeführt werden, soweit nicht Ausnahmen durch Rechtsvorschrift aus­drücklich geregelt sind.