Nettoprinzip

Nettoprinzip — Formader Verbindung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe mit dem Staatshaushalt, wobei in den Betrieben die Einnahmen mit den Ausgaben aufgerechnet werden und die Beziehun­gen zum Staatshaushalt, über den Saldo (Gewinn bzw. Verlust) entstehen. Dabei besteht die Ver­bindung zum Staatshaushalt in der Regel in einem System von Zu- bzw. Abführungen (Haushalts­beziehungen der volkseigenen Wirtschaft). In Ausnahmefällen wird das Nettoprinzip auch bei Haus­haltsorganisationen angewandt.