Neuaufschluss

Neuaufschluss — Sammelbez. für alle Vorarbeiten zum Abbau einer Lagerstätte mit nachgewiesenen und bestätigten Mindestvorräten. Der Neuaufschluss wird analog den Aufwendungen für. Investitionen fi­nanziert (Investitionsfinanzierung) und über den Lagerstätteninhalt, der durch den Neuaufschluss zum Abbau vorbereitet wird, amortisiert. Zum Tagebauneuaufschluss rechnen u. a. Entwässerung, Ober­flächenberäumung und Abraumbewegung in der Aufschlussfigur, Anlage von Außenkippen, Bau der Tages-, Strom- und Wasserversorgungsanlagen. Zum Tiefbauneuaufschluss zählen u. a. die Herstellung von Schächten, Füllort, Hauptförderstrecken, Hauptwetterstrecken und Pumpenräumen.