Neuwertversicherung

Neuwertversicherung — in einigen Formen der Sachversicherung vorkommende Regelung, wo­nach im Schadenfall eine Entschädigung zum Neuwert geleistet wird. Die Neuwertentschädi­gung beinhaltet einen Ausgleich des Schadens zu Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungs­kosten nach den Preisen am Tage des Schadens ohne jeden Abzug für eine durch Alter und Ab­nutzung eingetretene Wertminderung. Sie ermög­licht dem Versicherungsnehmer den Ersatz der zerstörten bzw. die Wiederherstellung der be­schädigten Sache ohne eigene finanzielle Auf­wendungen. Es werden nur bestimmte langlebige Sachen zum Neuwert versichert, die keinem schnellen Verschleiß unterliegen und die noch nicht soweit entwertet sind, dass sie auch ohne Eintritt des Schadens in absehbarer Zeit ersetzt werden müssten.