nicht ständig Beschäftigte
Nicht ständig Beschäftigte,— Werktätige, die nur gelegentlich oder zu bestimmten Zeiten in einem, meist befristeten, Arbeitsrechtsverhältnis stehen; im Kapitalismus vor allem Teilarbeitslose und Gelegenheitsarbeiter; im Sozialismus bes. Hausfrauen und Rentner. Arbeitskraftreserven, Saisonarbeit.

