nicht ständig Beschäftigte

Nicht ständig Beschäftigte,— Werktätige, die nur gelegentlich oder zu bestimmten Zeiten in einem, meist befristeten, Arbeitsrechtsverhältnis stehen; im Kapitalismus vor allem Teilarbeitslose und Gelegenheitsarbeiter; im Sozialismus bes. Haus­frauen und Rentner. Arbeitskraftreserven, Saisonarbeit.