Niederstwertprinzip

Niederstwertprinzip — für die Bewertung von Positionen des Umlaufvermögens in den Handels­bilanzen maßgeblicher Bewer­tungsgrundsatz, wonach der niedrigere von zwei möglichen Preisen, - Anschaffungs- oder Markt­preis, gewählt werden muss. Das Niederstwertprinzip soll dem Gläubigerschutz dienen und bewirken, dass Ge­winne erst dann in der Bilanz erscheinen, wenn sie realisiert wurden, während Verluste, auch wenn sie noch nicht realisiert sind, gewinnmindernd erfasst werden.