Norm

Norm — i. allg. Regel, Richtschnur, Maßstab. Vorschrift, Einheitsmuster, Musterbeispiel, Vor­bild. Die Norm ist ein Vereinheitlichungsergebnis und damit die gleiche Lösung einer sich wiederholen­den Aufgabe. Normen werden auf unterschiedlichen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens angewen­det. Unter soziologischem Aspekt sind es die sozialen Normen (Norm, soziale), unter juri­stischem die Rechtsnormen. In der Wirtschaft gibt es neben den Kapazitätsausnutzungsnormen (Kapazität, Ausnutzung der) und den Bestands­normen (Vorratsnorm) vornehmlich zwei Grup­pen: Die erste Gruppe bezieht sich auf Beschaffen­heiten (Abmessungen, Stoffangaben u. a.) der Arbeitsgegenstände, Arbeitsmittel und Konsum­güter, auf Herstellung u. a. Verfahren sowie auf Verständigungsmittel. Vereinheitlichun­gen dieser Gruppe werden als Standards be­zeichnet. — Die Norm der zweiten Gruppe haben die Elemente des Arbeitsprozesses — Arbeitskraft, Arbeitsgegenstand und Arbeitsmittel — zum Ge­genstand. Diese Norm legen den erforderlichen Auf­wand an lebendiger und vergegenständlichter Ar­beit je Mengeneinheit des Erzeugnisses bzw. je Leistungseinheit oder je Produktionsstätte bei Gewährleistung der geplanten Arbeitsergebnisse unter den jeweils bestmöglichen technisch-tech­nologischen, ökonomischen und arbeitswissen­schaftlichen Bedingungen fest. Sie werden Auf­wandsnormen gen. Zu ihnen gehören die Arbeits­normen (Arbeitsnormen, technisch begründete), die Materialverbrauchsnormen und die norma­tiven Festlegungen über den materiellen Ver­schleiß der Arbeitsmittel: — Die aus dem Staats­haushalt finanzierten Organe und Einrichtungen arbeiten nach Haushaltsnormen.