Notar

Notar — Jurist, dem staatliche Mitwirkungs- und Kontrollaufgaben als Bestandteil der Rechtspflege bei der Gestaltung zivil-, fa­milien- und bodenrechtlicher Beziehungen über­tragen sind. Der Notar hat insbes. Bürger und Be­triebe bei der Gestaltung der gen. Beziehungen zu beraten und die Beurkundung und Beglaubigung von Verträgen über Grundstücke, Testamenten u. a. Rechtsakte vorzunehmen. Er wird vom Mi­nister der Justiz berufen und abberufen. In der Regel ist der Notar in einem Staatlichen Notariat (R Notariat, Staatliches) tätig.