notleidende Ware

Notleidende Ware, — Ware, die z. B. infolge Nichtabnahme durch den Empfänger (wegen nichtver­tragsgerechter Lieferung, Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit), verspäteter Lieferung, Unvollständigkeit der Dokumente oder Nichtüber­einstimmung mit den Papieren zollamtlich nicht zum freien Verkehr oder in einem anderen Zollverfahren abgefertigt werden kann. In den Ein­fuhrbestimmungen des jeweiligen Landes ist fest­gelegt, wie mit notleidende Ware verfahren wird (z. B. Rück­sendung, Versteigerung, Einlagerung).