Notstand

Notstand — Gefahrensituation, die zum Ausschluss der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Ein Notstand besteht, wenn von einer Sache eine Gefahr für die sozialistische Staats- und Gesell­schaftsordnung, für Leben, Gesundheit, soziali­stisches und persönliches Eigentum oder für an­dere Rechte ausgeht. Handlungen, durch die eine solche Gefahr in angemessener Weise abgewehrt wird, sind nicht rechtswidrig. Verursachte Schä­den brauchen nicht ersetzt zu werden.