Nutzensrechnung

Nutzensrechnung — jede Form der Vor­ausberechnung, des Vergleichs, der Planung, Abrechnung und Kontrolle von Nutzenskennzif­fern (z. B. Zuwachs an Warenproduktion, Export­leistungen, Gewinn; Einsparung an Arbeitszeit, Kosten, Devisen) aller Arten von Entschei­dungen (Investitionen, Produktionserweiterun­gen und -verlagerungen, wissenschaftlich-tech­nische Aufgaben usw.). — 2. spezielles Sachgebiet der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik (Nutzensabrechnung). Hier ist Ge­genstand der Nutzensrechnung der Nutzen aus Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und ver­besserter Grundfondsausnutzung (Entwicklung und Herstellung neuer Erzeugnisse; Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren; Investitionen sowie sonstige technische und organisatorische Maßnahmen zur Intensivierung). Anliegen ist die mengen-, zeit- und/oder wertmäßige Abrechnung, Kontrolle und Analyse des tatsächlichen Nutzens (Ergebniskennziffern wie Zuwachs-, und/oder Einsparungsgrößen; Aufwands-Ergebnis-Relatio­nen wie Rückflussdauer sowie technisch-ökonomi­sche Kennziffern, Realisierungstermine und außerökonomische Nutzenswirkungen). Aufgaben der Nutzensrechnung sind, die Erfüllung notwendiger bzw. ge­planter wissenschaftlich-technischer Aufgaben (Erfüllungsrechnung) sowie den Einfluss wissen- schaftlich-technischer Aufgaben auf die Erfüllung und Entwicklung ökonomischer Hauptkennziffern (Einflußrechnung) nachzuweisen und zu kontrol­lieren. Die Nutzensrechnung ist somit wesentliches Instrument zur qualitativen Beurteilung des Umfangs und der Ergebnisse der sozialistischen Intensivierung. Sie ist in eine Einzelaufgabenrechnung und eine Ge­samtrechnung gegliedert. Bei der Einzelaufgabenrechnung (Maßnahmerech­nung) empfiehlt sich, die Aufgaben/Maßnahmen nach Abrechnungsbereichen zu gruppieren, und zwar nach der Art der Aufgaben (z. B. Aufgaben der Vorbereitung sowie der Anwendung des wis­senschaftlich-technischen Fortschritts) und den damit verbundenen Nutzenskennziffern und Abrechrungsmodi. In der Praxis wird meist nach Aufgaben der Forschung und Entwicklung sowie artverwandten Aufgaben (einschl. der Herstellung neuer Erzeugnisse und Anwendung neuer Ver­fahren), Investitionen sowie sonstigen Aufgaben unterschieden. Nicht völlig eindeutig ist die Zuord­nung der Herstellung neuer Erzeugnisse und der Anwendung neuer Verfahren. Möglich ist sowohl eine Zuordnung zur Aufgabengruppe Forschung und Entwicklung; in diesem Falle durchläuft eine Aufgabe mehrere Abrechnungsstufen (während der Forschung und Entwicklung sowie während der Herstellung neuer Erzeugnisse bzw. Anwendung neuer Verfahren). Möglich ist aber auch eine Zuordnung zu selbständigen Abrechnungsberei­chen oder — bei neuen Verfahren und Technolo­gien — zur Abrechnungsgruppe „sonstige Auf­gaben". Die Gesamtrechnung dient vor allem einer qualitativen Beurteilung der Erfüllung und des Einflusses des Planes Wissenschaft und Technik sowie des Investitionsplanes auf die betrieblichen Hauptkennziffern, differenziert nach Gesamt­betrieb, Kostenstellen und — soweit möglich — nach Kostenträgern. Sie führt u. a. die bei der Planung vorgenommenen Belegungsrechnungen (Sicherung ökonomischer Ziele für Wissenschaft und Technik bzw. Investitionen durch geplante Maßnahmen) auf der Grundlage tatsächlicher Nutzensgrößen fort. Sie basiert auf der Addition aufgabenbezogenen Nutzens, schließt jedoch auch eigenständige Rechnungen ein, z. B. die Ermittlung einer relativen Kostensenkung und eines ent­sprechenden Gewinnzuwachses (Mehrgewinn) durch Produktionssteigerung (je Aufgabe werden in der Regel nur absolute Einsparungen ausgewie­sen). Die Einzelaufgabenrechnung ist primär an das Nutzungsjahr gebunden; eine Nutzensabrech­nung wird maximal drei Nutzungsjahre nach Realisierung einer bestimmten Aufgabe durch­geführt. Die Gesamtrechnung orientiert sich vor­zugsweise am im jeweiligen Planjahr realisierten Nutzen. Die Nutzensrechnung ist mit allen übrigen Rechnungen der be­trieblichen Rechnungsführung und Statistik ver­bunden. Eine Reihe von Daten zur Nutzensrechnungen werden z. B. bereits in der Grundmittel- und Investitions­rechnung (einmaliger Aufwand, Abschreibungen, Reparaturkosten) sowie in der Kostenrechnung (Normänderungen, Umstellungskosten, Kosten neuer Erzeugnisse u. a.) erfasst. In der Nutzensrechnung wird der Nutzen zu einem großen Teil nur nach den ex­ternen und internen Informationsanforderungen aufbereitet und zusammengestellt. Hierfür werden verschiedene Erfassungsbögen sowie Abrech­nungskarten genutzt. Art und Weise der Abrech­nung, Abrechnungszyklus und -dauer richten sich dabei sowohl nach der Kennziffernart (Aufwands­kennziffern, Ergebniskennziffern, technisch- ökonomische Kennziffern usw.) als auch nach der generellen Organisation betrieblicher Rechnungs­führung und Statistik.