Nutzensteilung

Nutzensteilung — 1. Teilung eines ökonomischen Nutzens aus wissenschaftlich-technischen Auf­gaben zwischen Hersteller und Anwender (Be­nutzer). Eine Nutzensteilung ist üblich bei der gemeinsamen Erforschung und Entwicklung neuer Werkstoffe und Verfahren. Sie ist ferner bei der Bildung von Industriepreisen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse anzuwenden. Der Nutzensanteil des Herstellers beträgt 70%. Als Nutzen gilt die Dif­ferenz zwischen dem Industriepreis, der sich bei Anwendung eines Index der realen Preisentwick­lung von 1 ergeben würde, und dem Industriepreis des Vergleichserzeugnisses (bzw. dem Aufwand für das neue und weiterentwickelte Erzeugnis, wenn dieser höher ist als der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses). Mit dieser Art der Preis­festsetzung und Nutzensteilung realisiert der Herstellerbetrieb den größeren Teil des Nutzens. Aber auch der Anwender hat Vorteile aus dem Einsatz der neuen und weiterentwickelten Erzeugnisse. — 2.  zw. dem Außenhandelsbetrieb und den Exportbetrieben in Kooperationsverträgen zu ver­einbarende Vergütung bes. Leistungen und Ko­sten, die sich in größeren Effekten für den je­weiligen Partner niederschlagen. Nutzensteilung sollen das gemeinsame Interesse an einer höheren Effektivi­tät des Exports stärken. Quelle solcher Nutzensteilung können außerplanmäßige finanzielle Ergebnisse der Part­ner am Ende des Planjahres, aber auch günstigere Preise, außerplanmäßig eingesparte Kosten usw. — bezogen auf den konkreten Vertrag — im Laufe des Jahres sein.