Nutzungsdauer

Nutzungsdauer - Zeitspanne von der Inbetrieb­nahme des Arbeitsmittels (Grundmittels) bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es infolge des physischen oder moralischen Verschleißes seine Funktions­tauglichkeit verliert und nicht mehr genutzt werden kann. In dieser Zeitspanne, die in Kalenderzeiten gemessen wird, führt das Arbeitsmittel seine ihm primär zugedachte Arbeitsmittelfunktion aus bzw. wird es zum Zwecke der Ausführung bereitgehal­ten oder instand gesetzt. Die Nutzungsdauer stellt die Summe aller Einsatzzeiten, Instandsetzungs- und Lager­zeiten dar. Das Ende der Nutzungsdauer soll möglichst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung zusam­menfallen, so dass entsprechende Mittel für eine Ersatzinvestition vorhanden sind. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer intensiven (z. B. mehrschichtigen) Nutzung der Grundmittel. — Die Nutzungsdauer der Grundmittel ist in durch staat­lich festgelegte Normative bestimmt. Diese sind eine Orientierungsgröße für die langfristige Pla­nung der Produktion von Grundmitteln. Da Grund­mittel infolge Produktionsverlagerung, Ersatz­investitionen u. a. Maßnahmen vor Ablauf ihrer normativen Nutzungsdauer aus einem Betrieb ausgesondert werden können, kommt bei Entscheidungen über ihre weitere Verwendung in anderen Betrieben und Produktionsprozessen der Restnutzungsdauer eine Bedeutung zu. Diese ist die Differenz zwischen der Nutzungsdauer bis zum Zeitpunkt der Aussonderung des Grundmittels und der durch das Normativ fest­gelegten Nutzungsdauer Abschreibung, Aussonderung von Grundmitteln, Grundfondsreproduktion, komplexe, Lebensdauer der Grundmittel