Nutzungsvertrag

Nutzungsvertrag - allg. Bez. für die ver­tragliche, meist zeitweilige Übertragung der Nut­zung von Sachen und Rechten, die entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt und das Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft (Verwaltung, opera­tive) bezüglich des Nutzungsgegenstandes nicht verändert. Zu den Nutzungsvertrag i.e. S. gehören z. B. a) zwischenbetriebliche Nutzungsvertrag zw. Überlasser und Nutzer über die zeitweilige Überlassung bewegli­cher oder unbeweglicher Grundmittel. Durch diese Nutzungsvertrag werden zur Erhöhung der Grundfondsökono­mie zeitweilig nicht benötigte Grundmittel der Nutzung zugeführt, überwiegend durch einen Betrieb genutzte Gebäude und andere Grundmittel voll ausgelastet und bestimmte Grundmittel über­haupt eingesetzt (so Container der Eisenbahn und Vorrichtungen der entsprechenden Ausleihstatio­nen).