Obliegenheiten

Obliegenheiten — aus der bürgerlichen Versiche­rungslehre stammende Bez. für die Auskunfts-, Verhaltens-, Anzeige- und Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers und der versicherten Person beim Zustandekommen und während der Laufzeit von Versicherungsrechtsverhältnissen. In der bürgerlichen Versicherungslehre existieren umfangreiche und einander widersprechende Theorien zur sog. Rechtsnatur der Obliegenheiten; von der bürgerlichen Rechtssprechung wurde ihr Charak­ter als Rechtspflicht jedoch verneint.