Offen-Markt-Politik

Offen-Markt-Politik [engl.: open-market policy] Bestand­teil der Zentralbankpolitik mit dem Ziel, die Höhe des Kreditvolumens der Geschäftsbanken durch Erweiterung oder Verknappung der dis­poniblen Kreditquellen über Verkauf und Ankauf von Wertpapieren zu beeinflussen. Grundlage der Offen-Markt-Politik sind sowohl langfristige, fest verzinsliche Wertpapiere (z. B. Staatsanleihen) als auch kurz- und mittelfristige Schuldpapiere (z. B. Schatz­wechsel und Schatzanweisungen). Der Mechanis­mus der Offen-Markt-Politik besteht darin, dass durch Verkauf von Wertpapieren seitens der Zentralnotenbank die Liquidität der Geschäftsbanken sinkt, beim An­kauf dagegen steigt. Um den An- bzw. Verkauf zu stimulieren, werden jeweils differenzierte Abgabe­sätze für Geldmarkttitel festgelegt. Damit die Offen-Markt-Politik voll wirksam werden kann, benötigt sie einen voll funktionierenden Wertpapiermarkt, um die Wertpapiere auch an Nichtbanken abzusetzen bzw. von ihnen zu erwerben, zumal die Banken nicht — wie bei der Diskont- und Mindestreservepolitik — gezwungen sind, der von der Notenbank be­triebenen Ankaufs- bzw. Verkaufspolitik zu folgen. Die Banken pflegen in der konjunkturellen Aufschwungphase ihre Mittel eher in Kon­tokorrentkrediten als in festverzinslichen Wert­papieren anzulegen. Im Gegensatz zur Diskont­politik besteht der Effekt der Offen-Markt-Politik darin, dass das Zinsgefälle zum Ausland nicht beeinflusst wird, was sonst eine zentralbankpolitische Maßnahme durchkreuzen könnte. Außerdem wirkt die Offen-Markt-Politik auch unter den Bedingungen einer bestimmten Zins­unempfindlichkeit der Banken und Betriebe. Die Offen-Markt-Politik kann trotzdem die Widersprüche des kapitali­stischen Reproduktionsprozesses nicht überwin­den. Ihre Rolle wird dadurch eingeschränkt, dass sich der Wertpapiermarkt relativ unabhängig von der Offen-Markt-Politik entwickelt, obwohl die Regulierung von Angebot und Nachfrage für Wertpapiere die Effektivverzinsung beeinflusst. Ferner sind der Emission von Staatspapieren ökonomische und juristische Grenzen gesetzt (z. B. hinsichtlich der Haushaltsverschuldung), was auch für deren Rückkauf gilt. Deshalb wurde auch die Mindestreservepolitik zur Verstärkung der Offen-Markt-Politik ein­gesetzt.