Offene Handelsgesellschaft

Offene Handelsgesellschaft, Abk. OHG — Rechts­form einer Gesellschaft (Personalgesellschaft) des Handelsrechts zur Ausübung eines Handels­gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Die Offene Handelsgesellschaft ist keine juristische Person (Person, ju­ristische); als Gesamtheit der Gesellschafter kann sie jedoch unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Zu ihrer Gründung sind Gesellschafts­vertrag und Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Gewinn und Verlust der Offene Handelsgesellschaft werden in der Regel jährlich ermittelt und zunächst (bis zu einem bestimmten Prozentsatz) auf die Gesell­schafter je nach ihrem Anteil aufgeteilt. Der sog. Mehrgewinn wird unter die Gesellschafter „nach Köpfen", d. h. gleichmäßig auf alle ohne Rück­sicht auf ihre Kapitalanteile verteilt. Für Verbind­lichkeiten der Offene Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter persönlich, unmittelbar und unbeschränkt.