Parallelverkehr

Parallelverkehr — Beförderung von Personen oder Gütern durch zwei oder mehrere Transportzweige zw. gleichen Abgangs- und Zielorten in gleicher Richtung, bei Bedienung derselben Zwischensta­tionen, zum etwa gleichen Zeitpunkt mit an­nähernd gleicher Reisedauer. Der Parallelverkehr ist als Folge der Konkurrenz zw. den einzelnen Transportzweigen entstanden. Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen ist der Parallelverkehr abzulehnen, wenn ein einzelner Transportzweig ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis in gleicher quantitativer und qualitativer Hinsicht kostengün­stig befriedigen kann. Parallelverkehr ist volkswirtschaftlich nur dann vertretbar, wenn er durch die nicht ausrei­chende Transportkapazität eines Transportzweiges und Nutzung freier Kapazitäten eines anderen Transportzweiges in entsprechenden Relationen und zu etwa gleichen Zeitpunkten (horizontale Kooperation) im Interesse niedrigsten Trans­portaufwandes begründet ist.