Parken und Pendeln

Parken und Pendeln, Abk. PuP [engl.: park and ride] — Form der Verkehrskooperation, bei der die mit Kraftfahrzeugen in den Außenbezirken der Großstädte ankommenden Fahrgäste ihre Fahr­zeuge am Stadtrand und in der Nähe von Hal­testellen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs abstellen. Die Weiterfahrt erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und umgekehrt. Unter den Be­dingungen kurzer Zugfolgezeiten und günstig gelegener Abstellplätze kann Parken und Pendeln stark entlastend auf die Verkehrsdichte einwirken, zugleich kann Parkraum im Zentrum für Kurzzeitparker ge­wonnen werden. — Die Fahrzeit der öffentlichen Verkehrsmittel bis zum Kerngebiet der Großstädte sollte möglichst kürzer, höchstens gleich der des privaten Kraftfahrzeuges sein. Das Parken und Pendeln-System kann a) als ständiger Parken und Pendeln-Betrieb vornehmlich für den Berufsverkehr; b) als zeitweilige Regelung bei Ausstellungen, Verkaufsmessen u. ä. eingerichtet werden. Parken und Pendeln ist in Ländern ein integrierter Bestandteil der einheitlichen Verkehrs­organisation. Ziel von Parken und Pendeln ist die Verbindung der Freizügigkeit des privaten Kraftfahrzeuges mit den Vorzügen lei­stungsfähiger und flächensparender Massenver­kehrsmittel.