Partieware

Partieware — Einzelstücke oder geringe Teilmen­gen der Konsumgüterproduktion, die infolge äu­ßerer Verarbeitungsfehler nicht vollständig den in Standards oder sonstigen Gütebestimmungen fest­gelegten Qualitätsmerkmalen für die erste oder zweite Wahl entsprechen. Partieware ist trotzdem ge­brauchsfähig; sie wird aber wegen der offensicht­lichen Mängel in der Repräsentationsgüte mit größeren Preisabschlägen verkauft.