Passivgeschäft

Passivgeschäft — Geschäftszweige der Banken, die Beschaffung von Geldkapital als Grund­lage der Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Man unterscheidet im Passivgeschäft: Hereinnahme von De­positen und Spareinlagen, Ausgabe von Wert­papieren, Banknotenemission (nur Notenbanken), Aufnahme von Krediten und Rediskontierung von Wechseln. Refinanzierung. Dem Passivgeschäft steht das Aktivgeschäft der Banken gegenüber.