Patent

Patent — Schutzrecht für neue technische Erfindungen, das auf Antrag (Patentanmeldung) dem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger unter bestimmten gesetzlich festgelegten, Voraus­setzungen von dem dafür zuständigen staatlichen Organ (Patentamt) erteilt wird. Es besteht in der Regel aus der Erteilungsurkunde und der Patent­schrift. Der Patentschutz wirkt nur auf dem Ter­ritorium des Staates, dessen Patentamt das Patent erteilt hat. Voraussetzungen und Verfahren der Erteilung sowie die Wirkungen des Patents werden durch das Patentrecht der einzelnen Staaten geregelt, das in Abhängigkeit von der ihnen jeweils zugrunde liegenden Gesellschaftsordnung wesent­liche Unterschiede aufweist. In gibt es zwei Arten von Patent, das Wirtschaftspatent und das Ausschließungspatent. Für Erfindungen, die geeignet sind, die Verteidigungsbereitschaft unmittelbar oder mittelbar zu sichern oder zu erhöhen, oder die andere bes. staatliche Interessen betreffen, werden Geheimpatente er­teilt, die eine bes. Form des Wirtschaftspatents darstellen. Erfindungen, die bereits patentierte Erfindungen weiterentwickeln, können durch Zusatzpatent geschützt werden, das in Bezug auf Erwerb und Aufrechterhaltung im Vergleich zu einem selbständigen Patent erleichterten Bedingungen unterliegt. In den anderen sozialistischen Ländern ist der Rechtsschutz dem ähnlich, doch im Detail unterschiedlich gestaltet. Die Schutz­rechte tragen z. T. andere Bez. (Ur­heberschein). In Industrieländern gibt es nur Ausschließungspatente, in Entwick­lungsländern z. T. auch den Urheberschein.