Patrizier

Patrizier — urspr. römische Schicht der Vollbürger, begrifflich abgeleitet von patres — „Väter", die als „Eingeschriebene" (patres conscripti) den rö­mischen Senat bildeten. Patrizier waren die Nachkom­men der patres. Als Patrizier wurde schließlich in der Frühzeit Roms der bevorrechtete Teil der Ge­sellschaft bezeichnet. Sie waren zu Geschlechtern zusammengeschlossen und bildeten allein das rö­mische Volk (populus Romanus). Die Patrizier besaßen den größten Teil des Ackerlandes. Im 6. Jahr­hundert mussten sie durch die so genannten Refor­men des Servius Tullius auch Plebejer in den populus Romanus einbeziehen. In der frühen Republik (ab 5. Th. v. u. Z.) sicherten sich die Patrizier zunächst die Macht in allen politischen Organen; im Verlaufe der Ständekämpfe (5.-3. Jh.) verloren die Patrizier einen Teil ihrer Vorrechte an die Plebejer und verschmolzen schließlich allmählich mit ihnen zur Nobilität: Bekannte Familien der Patrizier bewahrten jedoch weiterhin das Andenken an ihre Herkunft (Ahnenkult), bis ein großer Teil der ehemaligen Patrizier in den Bürgerkriegen des 2./1. Th. ausgerottet (Pro­skriptionen) oder zurückgedrängt wurde. — Im mittelalterlichen Deutschland war die Zugehörig­keit zum Patriziat wie in Rom geburtsbedingt. Aus dem Patriziat kamen die regierenden Schichten (wohlhabendes Bürgertum/Landadel). Das im 13. Jh. in den deutschen Reichsstädten aus Fern­händlern, reichen Grundbesitzern, Münzherren, Gewerken und Pfännern entstandene Patriziat übte zunächst ebenfalls allein sämtliche städtischen Rats- und Gerichtsfunktionen aus. Auch hier zwang der wirtschaftliche Ruin alter Patrizier­geschlechter zur Aufnahme anderer reich gewordener Familien in das Patriziat. Dennoch konnte das Patriziat nicht in allen Städten seine Alleinherrschaft behaupten; in harten Klassenkämpfen errangen die Zünfte im 14. Th. neben den Patriziern z. T. Sitz und Stimme im Stadtrat.