Pauschalaufenthalt

Pauschalaufenthalt — vom Fremdenverkehrsmitt­ler an einen Einzelreisenden oder eine kleine Per­sonengruppe (Familie, Freunde) vermittelter Er­holungsaufenthalt, für den entsprechend einer detailliert vorgenommenen Kalkulation bestimmte — in der Regel mit dem Aufenthalt verbundene - Teilleistungen bereits im voraus zu bezahlen sind. Ein Pauschalaufenthalt muss als Mindestleistungen Unterkunft, volle oder teilweise Verpflegung und Kurtaxe ein­schließen. Bei Pauschalkuren sind darüber hinaus ärztliche Beratung oder andere medizinische Leistungen (medizinische Bäder, Trinkkuren usw.) eingeschlossen. Im Gegensatz zur Pauschalreise ist bei einem Pauschalaufenthalt die Ortsveränderung zum bzw. vom Erholungsort nicht einbezogen. Der Pauschalaufenthalt ist eine Form der Einzelreise. Er wird vom Fremdenver­kehrsmittler auf Anforderung des Reisenden in der Regel nach dessen speziellen Wünschen zusam­mengestellt bzw. vermittelt.