Lumpsum-Fracht, Pauschalfracht, Zeitfracht

Lumpsum-Fracht, Pauschalfracht, Zeitfracht — Preisstellung beim Chartervertrag auf der Basis des dem Charterer zur Verfügung gestellten La­devermögens des Schiffes in long tons oder Ku­bikraumgehalt. Die Frachtzahlung erfolgt unab­hängig von der tatsächlich verschifften Ladungs­menge als i. allg. vierteljährlich fällige Pauschalfracht durch den Befrachter an den Reeder. Pauschalfracht oder Zeitfracht wird meist bei der langfristigen Charterung von Stückgutfrachtern durch Linienreeder angewandt.