Pensionsversicherung

Pensionsversicherung — Versicherungsform zum Ausgleich finanzieller Folgen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten infolge Alter, Krankheit oder Unfall bzw. bei Eintritt seines Todes. Die Pensionsversicherung wird aus den Versicherungsbeiträ­gen finanziert. Die Versicherungsleistungen wer­den hauptsächlich in Form von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten gewährt. Die Pensionsversicherung ein Zweig der Individualversicherung und wird als Einzel- und Gruppenversicherung betrieben. Versicherungs­nehmer der Pensionsversicherung sind hauptsächlich die Personen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.