persönliches Eigentum

Persönliches Eigentum, — individuelle Aneignung und Verfügung über Konsumtionsmittel durch die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft. Das persönliche Eigentum dient in umfassender Weise der allseitigen Bedürf­nisbefriedigung der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Aus gesellschaftlicher Sicht entsteht das persönliche Eigentum durch die Überführung von Resultaten der produktiven Arbeit in den Bereich der Konsumtion. So gesehen ist sein. Wachstum un­trennbar mit der Entwicklung des Nationalein­kommens verbunden. Aus individueller Sicht ent­steht das persönliche Eigentum durch Kauf von Waren, die bisher gesellschaftlichen Eigentume waren (vor- herrschend), Schenkung, eigene Herstellung von Produkten zur Bedürfnisbefriedigung und Erb­schaft. Das Hauptmittel zum Erwerb des persönlichen Eigentums ist das Geld als äquivalenter Ausdruck der Vergütung der Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit des Werktätigen für die Gesellschaft und im Inter­esse der Gesellschaft. Neben der Arbeitsleistung können auch direkte soziale Aufwendungen zur Bildung des persönliches Eigentum beitragen in Form von Renten, Stipendien, Kindergeld, Unterstützung kinderrei­cher Familien, teilweiser Erlass der Kredite für junge Ehepaare u. ä. Indirekt entsteht persönliches Eigentum durch Zuschüsse aus den gesellschaftlichen Fonds zu den Preisen für verschiedene Konsumtionsmittel. Der Begriff persönliches Eigentum hat im Sprachgebrauch eine mehr­fache Bedeutung. Generell umfasst das persönliches Eigentum alle Gegenstände und Werte, die aus vorgenannten Quellen hervorgegangen sind und in das Eigentum des einzelnen Bürgers übergegangen sind (Grund­stücke, Eigenheime, AWG-Anteile an Wohnun­gen, Möbel und Hausrat, Geld, Spareinlagen, Wertpapiere, Lebensmittel usw.). Allgemein be­zeichnet man als persönliches Eigentum Konsumtionsmittel in ge­genständlicher Form, die aus dem gesellschaft­lichen Eigentum in persönliches Eigentum übergegangen sind. Viel­fach werden darunter nur langlebige Konsumgüter verstanden, die einer mehrmaligen Bedürfnisbe­friedigung dienen und nicht bei einmaliger Nutzung ihren Gebrauchswert verlieren (Autos, Haushalts­geräte, Eigenheime usw.). Eine Sonderform des persönlichen Eigentums ist das Eigentum an Patenten und Erfindungen. Es ist ideeller Natur. Für die Nut­zung durch die Gesellschaft oder einzelne Bürger erhält der Eigentümer ein finanzielles Entgelt. Der sozialistische Staat schützt es durch staatliche Einrichtungen (Patentamt, AWA u. ä.). Für die Weiterentwicklung der Neuererbewegung in den Betrieben und Einrichtungen spielt dies eine große Rolle. Die vollständige Ausübung der Verfügungs­gewalt über Patente und Lizenzen ist nur möglich, wenn keine gesellschaftlichen Interessen Nachteile erfahren. Das persönliches Eigentum an Produktionsmitteln ist für die entwickelte sozialistische Gesellschaft nicht mehr von Bedeutung und existiert heute nur noch vereinzelt, in der Landwirtschaft (Hauswirtschaft, persönliche).