Personengarantieversicherung

Personengarantieversicherung — in Ländern verbreitete Versicherungsform für den Fall, dass Unternehmen oder Organe des Staates (Versicherungsnehmer) Verluste durch Veruntreu­ung der ihren Angestellten anvertrauten Ver­mögenswerte (Geld, Wertpapiere, Waren) erlei­den. Die Personengarantieversicherung kann für bestimmte Personen, denen Vermögenswerte anvertraut sind, oder für be­stimmte Funktionen abgeschlossen werden. Ge­genstand der Versicherung ist der Ersatz des Schadens, der dem Versicherungsnehmer durch schuldhafte Handlungen der in die Versicherung einbezogenen Angestellten zugefügt wird. Da­neben erstreckt sich der Versicherungsschutz in gewissem Umfang auch auf Schäden, die ohne Verschulden dieser Angestellten eintreten (z. B. Vermögensverluste durch Beraubung der Ange­stellten).