Personenversicherung

Personenversicherung — freiwillige Versicherungsformen, bei denen das versicherte Risiko an das menschliche Leben bzw. an den Eintritt bestimmter Ereignisse im menschlichen Leben gebunden ist.  Zur Personenversicherung gehören alle Formen der Lebens­versicherung, der Unfallversicherung und der freiwilligen Krankenversicherung. Die Personenversicherung ist in eine auf freiwilliger Grundlage beruhende Ergänzung des Versicherungsschutzes durch die Sozialversicherung. Die Personenversicherung gliedert sich in zwei große Zweige: die sparwirkenden Formen der Le­bensversicherung und die Formen der Ri­sikoversicherung: Zu den Formen der sparwirken­den Lebensversicherung, auch gemischte Ver­sicherung genannt, gehören insbes. die Ver­sicherung auf den Erlebens- und Todesfall, die Versicherung mit festem Auszahlungstermin und die Kinderversorgungsversicherung. Diese un­terschiedlichen Formen haben folgendes gemein­sam: Der Eintritt des Versicherungsfalles ist im Gegensatz zu den Risikoversicherungen gewiss. Daraus erwächst für die Staatliche Versicherung die Notwendigkeit, langfristig und zweckgebunden einen Geldfonds (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung) zu bilden. Wichtigste Finanzierungsquelle des Sparguthabens sind die im Versicherungsbeitrag kalkulierten Sparraten sowie die aus deren langfristiger Anlage resultierenden Zinserträge. Alle Formen der spar­wirkenden Lebensversicherung sind für die Dauer der Beitragszahlung mit einer Unfallzusatz­versicherung verbunden. In der Risikoversicherung ist der Eintritt des einzelnen Versicherungsfalles ungewiss. Die verbreiteten Formen der Risikoversicherung der Personen sind die Unfallversicherung und die kombinierte Unfall-Krankentagegeldversicherung. Sie gewähren Leistungen bei Tod und Körperscha­den durch Unfall sowie vorübergehender Arbeits­unfähigkeit durch Unfall bzw. Krankheit. Durch die 1975 eingeführte kombinierte Personen­versicherung für Berufstätige hat die Risikoversi­cherung eine Weiterentwicklung erfahren. Durch sie wird die Versicherung auf den Todesfall mit der Versicherung für Körperschäden als Unfallfolge entsprechend den unterschiedlichen Sicherungs­bedürfnissen der Berufstätigen verknüpft.