Plagiat

Plagiat — Verletzung von Urheberrechten, bei der der Rechtsverletzer (Plagiator) das geschützte Werk oder Teile desselben verwendet und dabei den wahren Urheber verschweigt und sich selbst als diesen ausgibt. Der Urheber kann vom Plagia­tor die Unterlassung weiterer Verstöße, Schadenersatz und eine Richtigstellung durch nachträg­liche öffentliche Bekanntgabe des wahren Autors verlangen. Vom Plagiat ist die ungenehmigte Heraus­gabe eines Werkes unter dem Namen des Urhebers zu unterscheiden.