Planung der Arbeit

Planung der Arbeit — Teil der Gesamtplanung im Sozialismus zur Ermittlung des verfügbaren gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Be­darfs an Arbeitskräften zur arbeitskräfteseitigen Sicherung der ökonomischen, technischen und sozialen Planaufgaben, zur rationellen Nutzung des Arbeitsvermögens und zur Erhöhung des Wirkungsgrades der Intensivierung sowie zur plan­mäßigen Reproduktion der Arbeitskraft (Ar­beitskraft, Reproduktion der), Gegenstand der Planteile „Planung der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Ar­beitseinkommens" im Fünfjahrplan sowie „Ar­beitsproduktivität und Arbeitskräfte" in der Jahresplanung der sozialistischen Volkswirt­schaft. Die Planung der Arbeit dient der Qualifizierung und dem rationellen Einsatz der Arbeitskräfte sowie der Verwirkli­chung des Rechts auf Arbeit und zeigt jedem Bürger eine gesicherte berufliche Perspektive. Die Planung erfolgt nach dem Produktionsprinzip und nach dem Territorialprinzip, da einerseits der Bedarf der Wirtschaft in den Betrieben und Ein­richtungen entsteht, andererseits aber die Werk­tätigen in einem Gebiet ansässig sind. Man unter­scheidet langfristige- und Fünfjahrplanung, Jahres- und operative Planung der Arbeit, wobei sich grundsätzlich zwei Planungsaufgaben ergeben: a) die Entwicklung der verbindlichen Planaufgabe und volkswirtschaft­lichen Orientierung durch die zentrale Planung und die eigenverantwortliche Betriebsplanung; b) die Abstimmung der Planaufgabe, die territoriale Ar­beitskräftebilanzierung und die spezifizierte Aus­arbeitung des Planes sowie die Planung von Maß­nahmen zur Sicherung der Staatsplanaufgabe. Die Planung der Arbeit umfasst in der Fünfjahrplanung folgende Planteile: a) Planung der Entwicklung der Arbeits­produktivität mit der Begründung der geplanten Entwicklung der Arbeitsproduktivität nach Fakto­ren; b) Planung des gesellschaftlichen Arbeits­vermögens mit der Bilanz der Bevölkerung, der Berufstätigen und der Arbeitskräfteressourcen zur Ermittlung des zur Verfügung stehenden Arbeits­kräftepotentials, der Bilanz des Ersatz- und Er­weiterungsbedarfs an Arbeitskräften, der Bilanz über das Aufkommen an Schulabgängern und ihre Verteilung auf die Bildungswege (Jugendlichen­bilanz), der Bilanz über das Aufkommen und den Einsatz der Arbeitskräfte sowie der Schulabgänger für eine Berufsausbildung (Verteilungskonzep­tion), der Planung der Qualifikationsstruktur und des Ausbildungsbedarfs, der Planung des Einsat­zes der Hoch- und Fachschulabsolventen; c) Planung des Arbeitseinkommens mit der Planung des Durchschnittslohnes und des Lohnfonds. In der Jahresplanung der Betriebe umfasst die Planung der Arbeit folgende Planteile: a) die Planung der Steigerung der Arbeitsproduktivität mit der Begründung nach Hauptfaktoren; b) den Arbeitskräfteplan mit der Arbeitszeitbilanz, den Plan der Anzahl und Struk­tur der Arbeitskräfte, der Qualifikations- und Berufsstruktur sowie der Bilanz des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs an Arbeitskräften; der Kader- und Bildungsplan mit den Planteilen „Auf­nahme von Schulabgängern in die Berufsausbil­dung", „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen des Betriebes", „Delegierung zum Studium und Absolventeneinsatz", „Leistungen der eigenen Bildungseinrichtungen im Lehrjahr u. a.; c) den Lohnplan mit der Lohnfonds- und Durchschnitts­lohnplanung. Die Planung der Arbeit umfasst folgende Einzelaufgaben: a) Die Planung der Arbeitsproduktivität dient der plan­mäßigen Erhöhung des Wirkungsgrades der leben­digen Arbeit bzw. der Senkung des Aufwandes an Arbeitszeit und an Arbeitskraft. Die Planung der Arbeitsproduktivität beruht inhaltlich auf den Maßnahmen zur Intensivierung, deren ökonomi­sche Ergebnisse Hauptgrundlage der Planung der Arbeitsproduktivität nach Faktoren sind. Die Ar­beitsproduktivität wird je Arbeiter und Angestell­ter auf der Grundlage der industriellen Waren­produktion oder der Eigenleistungen bzw. nach zweigtypischen Kennziffern und auf der Grundlage des Arbeitszeitverbrauchs nach der Zeitsum­menmethode geplant. Die Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und im Ausweis ihres ökonomischen Nutzens (eingesparte Arbeitskräfte bzw. Arbeitszeit), um die Planaufgaben zu sichern und nach Möglichkeit zu überbieten. b) Die Pla­nung der Arbeitskräfteentwicklung umfasst die Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften nach Quantität und Qualität, die Planung der Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte sowie die Bilanzierung des Arbeitskräftebestandes und seiner Deckung nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Der Arbeitskräftebedarf wird im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Planung der Arbeitsproduk­tivität nach Tätigkeitshauptgruppen, Berufen und Qualifikationsgruppen geplant. Der betriebliche Arbeitskräftebedarf kann u. a. nach der Zeit­summenmethode, nach der Arbeitsplatz- bzw. Stellenplanmethode, nach der Modell- oder Ver­gleichsmethode, auf der Grundlage von Korrela­tions- und Regressionsanalysen und mittels Ar­beitskräftenormativen ermittelt werden. Dabei bilden für Produktionsarbeiter der technologisch erforderliche Arbeitszeitverbrauch und für die übrigen Beschäftigten der Stellenplan den Maß­stab. Die Entwicklung der Beschäftigten ist nach Qualifikationsgruppen und nach Berufen durch­zuführen, um daraus entsprechend der künftigen Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Pro­duktion jeweils die erforderlichen Aus- und Wei­terbildungsmaßnahmen abzuleiten. Die Grund­lagen dafür sind: die Maßnahmen zur Intensivie­rung und Rationalisierung, die Entwicklung der technischen Ausrüstungen und ihres Niveaus, die Struktur der Produktion, die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben u. a. Aus der Entwicklung der Struktur der Beschäftigten wird unter Berück­sichtigung des jeweiligen Ersatzbedarfes die Pla­nung der Berufsausbildung, der Weiterbildung und des Bedarfs an Hoch- und Fachschulkadern ab­geleitet. Durch die Berufsausbildung werden planmäßig Jungfacharbeiter ausgebildet; geplant wird nach Berufen bzw. Berufsgruppen. Auf der Grundlage des Bedarfs an Hoch- und Fachschul­kadern wird die Ausbildung für diese qualifizierten Beschäftigungsgruppen im Direkt- und Fernstu­dium organisiert; die Planung erfolgt nach Fach­richtungen bzw. Fachrichtungsgruppen. Die Pla­nung der Weiterbildung dient der planmäßigen Erhöhung der Qualifikation der bereits in der Produktion beschäftigten Werktätigen. Geplant wird nach Qualifikationsstufen und Maßnahmen, wobei die erforderliche Qualifikation der vor­handenen bilanzmäßig gegenübergestellt wird. Durch die territoriale Arbeitskräftebilanzierung wird die Arbeitskräfteentwicklung entsprechend den Erfordernissen im Gebiet koordiniert. Den betrieblichen Anforderungen werden die Dec­kungsquellen gegenübergestellt (die Arbeitskräf­teressourcen insgesamt, darunter auslernende Lehrlinge, Absolventen von Hoch- und Fach­schulen, Jugendliche für ein Arbeitsrechtsverhält­nis). Die zahlenmäßig stärkste Quelle einer plan­mäßigen Arbeitskräfteversorgung bilden die Ju­gendlichen. Die örtlichen Staatsorgane ermitteln, wie viel Jugendliche im Gebiet vorhanden sind, welche Ausbildung sie erhalten und wann sie für den Arbeitsprozess zur Verfügung stehen werden. c) Die Planung des Lohnfonds erfolgt auf der Grundlage der staatlichen Prinzipien der Lohn- und Sozialpolitik. Sie bringt die volkswirtschaftlichen Proportionen zw. den Lohnfonds, der Ent­wicklung der Arbeitsproduktivität und der Kauf­kraft zum Ausdruck. Die Planung des Lohnfonds erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitskräf­teanzahl, der wachsenden Qualifikation und der steigenden Leistungen der Werktätigen. Die plan­mäßige Bildung und Verwendung des Prämien­fonds sowie des Kultur- und Sozialfonds erfolgt nach spezifischen Regelungen.