Platzgeschäft

Platzgeschäft — Geschäftsart Augenhandel, bei der, im Gegensatz zum Di­stanzgeschäft, die Einfuhrware an einen am Im­portplatz ansässigen Käufer weiterverkauft wird. Beim Platzgeschäft erwirbt der Käufer Einfuhrerzeugnisse, die sich bereits an seinem Wohnsitz befinden. Das Platzgeschäft tritt vor allem im Importhandel für solche Erzeugnisse auf, die besichtigt werden müssen. Ein Teil des Börsenhandels (hauptsäch­lich für Rohstoffe, Nahrungs- und Genussmittel aus Übersee) wird im Platzgeschäft abgewickelt. Der Exporteur nutzt die verkürzten Lieferzeiten als Mittel im Konkurrenzkampf mit anderen Lieferanten.