Postgebühren

Postgebühren — Entgelt für die Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Post entsprechend den Bestimmungen der Anordnung über den Post­dienst. Die in Verbindung mit der Postordnung veröffentlichte Anordnung über Postgebühren (Postgebührenordnung) unterscheidet zw. a) Ge­bühren für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Wirtschaftsdrucksachen, Postwurf­drucksachen, Blindensendungen); b) Gebühren für Kleingutsendungen (Päckchen, Wirtschaftspäck­chen, Pakete, Wirtschaftspakete); c) Gebühren für Geldübermittlungssendungen (Postanweisungen, Zahlkarten, Einzahlungsaufträge, Zahlungsanwei­sungen); d) Gebühren für Zusatzleistungen (Be­förderung von Postsendungen als Eilsendung), Behandlung von Postsendungen als Bahnhofs­sendung oder als Postzeitungsgut, Einschreiben, Wertangabe, eigenhändige Aushändigung, Zustell­urkunde, Rückschein, Nachnahme) sowie e) anderen Postgebühren (z. B. Postgebühren für Post­mietverpackungen, Vordrucke, Postschließfächer, Nachforschungen).