Postlagernd

Postlagernd [franz.: poste restante] -- Vermerk auf Postsendungen, die beim Bestimmungspostamt aufbewahrt und dem Empfänger am Schalter aus­gehändigt werden sollen. Die Aufbewahrungsfrist ist nach der Art der Sendungen unterschiedlich. Postlagernde Postsendungen mit der Zusatzlei­stung Wertangabe sowie Beträge zu postlagernden Post- und Zahlungsanweisungen werden nur dem Empfänger ausgehändigt. Alle anderen Postsendungen mit dem Vermerk „postlagernd werden dem ausgehändigt, der sie abfordert. Postsendun­gen mit der Zusatzleistung Eigenhändige Aus­händigung werden nur dem Empfänger selbst oder dem Postbevollmächtigten ausgehändigt.