Postvollmacht

Postvollmacht — auf einem Vordruck abgegebene schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Person berechtigt ist, Postsendungen für den Vollmacht­geber in Empfang zu nehmen. Juristische Personen u. a. Vereinigungen haben Postvollmacht zu er­teilen. Soweit Postsendungen an solche Empfänger nicht über Hausbriefkästen oder Fachanlagen ausgehändigt werden, erhält sie der Inhaber der Postvollmacht.