Preisbindung

Preisbindung — verbindliche Festlegung der Ab­gabe- bzw. Weiterverkaufspreise durch den Produzenten, weit verbreitetes Mittel der Preispolitik, um Preisunter­bietungen durch die Konkurrenz zu verhindern und auf diese Weise mittels eines uneingeschränk­ten Absatzmarktes höchstmögliche Profite zu si­chern." Die Preisbindung beschränkt die freie Preisbildung stärker als die Preisempfehlung. — Es werden die horizontale und vertikale Preisbindung unterschieden. Die horizontale Preisbindung wird vorwiegend bei Einzel­handelspreisen angewandt, die vertikale Preisbindung erfolgt im Wesentlichen in der Produktionskooperation. Beide Linien können miteinander verflochten werden. — Die Initiative zur Preisbindung — vorwiegend bei Markenartikeln und Verlagserzeugnissen an­gewandt — kann sowohl vom Hersteller als auch vom Handel ausgehen. Bei einer Bindung bis zum Einzelhandelspreis bestimmt der Pro­duzent gleichzeitig die Handelsspannen sowie die jeder Handelsstufe ggf. einzuräumenden Spannen für Preisnachlässe. Wenn sich die Abnehmer ge­genüber dem Hersteller vertraglich verpflichten, beim Wiederverkauf einen bestimmten Preis ein­zuhalten und ihren Abnehmern die gleiche Ver­pflichtung aufzuerlegen (Reverssystem), spricht man von Preisbindung (in) zweiter Hand. — Juristisch wird die Preisbindung durch den Preisbindungsvertrag oder auch durch Preisbindungsklauseln im Rahmen der Liefer- und Zahlungsbedingungen abgesichert. Wesentliche Gesichtspunkte sind hierbei, dass die Abnehmer sich zur unbedingten Einhaltung der vereinbarten Preise und zur Liefersperre an Außenseiter, die sich der Preisbindung widersetzen, ver- pflichten. Ergänzend zum Preisbindungsvertrag werden oftmals auch weitere Bestimmungen in dem Preisbindungsrevers geregelt, z. B. die zeit­liche, nach Erzeugnissen detaillierte Begrenzung. Vertragsverletzung sowie Fragen der Kündigung und Verlängerung der Preisbindung. Die Rechtsfragen zur P. sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt, insbes. die offizielle Registrier- und Genehmigungspflicht.