Preiskalkulation

Preiskalkulation — für die Zwecke der Preisbildung aufzustellende Kalkulation. Die Preiskalkulation — in der zen­tralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie als Kosten- und Industriepreiskalkulation bezeichnet — dient dem Nachweis des Aufwands (bzw. dem Nachweis des Industriepreises des Vergleichser­zeugnisses), des ggf. in den Industriepreis ein­zubeziehenden Nutzensanteils des Herstellers sowie der sonstigen Preisbestandteile und ist damit Grundlage für die Festsetzung der Industriepreise. Bei der Preiskalkulation wird ein Kalkulationsschema an­gewandt, das in seinem Aufbau mit dem Kalkula­tionsschema in Rechnungsführung und Statistik weitgehend übereinstimmt (Grundschema der Preiskalkulation). Die in den einzelnen Industriezweigen angewen­deten Kalkulationsschemata, die aus dem Grundschema abgeleitet werden, sind in den speziellen Kalkulationsrichtlinien oder anderen preisrecht­lichen Vorschriften festgelegt. Aus der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie ergibt sich auch eine Weiterentwicklung des Schemas der Preiskalkulation in folgender Richtung: Gemäß der zentralen staat­lichen Kalkulationsrichtlinie ist den Industriepreisen für neue und weiterentwickelte Erzeug­nisse der Aufwand (kalkulationsfähige Selbstkosten + kalkulatorischer Gewinnzuschlag) zu­züglich Nutzensanteil des Herstellers zugrunde zu legen, wenn der Aufwand höher ist als der Indu­striepreis des Vergleichserzeugnisses. Ist der Aufwand des neuen und weiterentwickelten Er­zeugnisses jedoch niedriger als der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses, so ist dieser zusam­men mit dem Nutzensanteil des Herstellers dem Industriepreis des neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses zugrunde zu legen. In letzterem Falle liegt also eine spezifische Form der Preiskalkulation vor, wobei der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses an die Stelle des Aufwands tritt.