Preiskartell

Preiskartell — auf die Erzielung von Mono­polpreisen gerichtetes Abkommen zw. kapitalisti­schen Produzenten einer Ware oder Warengruppe, in der sie sich verpflichten, eine bestimmte Ware zu einheitlichen Preisen zu verkaufen. Einheitliche Begriffs- und Qualitätsbestimmungen werden vor­ausgesetzt. Die auf dieser Grundlage vom Kartell bestimmten Preise sichern auch den Kartellpart­nern mit zurückgebliebener technischer Aus­rüstung und hohen Produktionskosten noch eine hohe Profitrate, denjenigen mit moderner Technik und niedrigeren Produktionskosten jedoch be­trächtliche Extraprofite. Neben den Produktions­kosten wird bei der Festsetzung von Kartellpreisen auch die jeweilige Marktrage berücksichtigt. Bei guter Konjunktur und hoher Nachfrage steigen daher die Kartellpreise gewöhnlich rasch, dagegen versucht das Kartell dem Preisverfall bei rück­läufiger Konjunktur entgegenzuwirken. Der Marktmechanismus kann durch Preiskartell nicht vollstän­dig ausgeschaltet werden. In Krisenzeiten verfal­len Preiskartell nicht selten infolge des sich verschärfenden Konkurrenzkampfes. Zunächst versucht das Preiskartell jedoch, Außenseiter durch Preiskämpfe aus­zuschalten. Dabei schlagen Monopolunternehmen der Konsumgüterproduktion den von ihnen be­lieferten Einzelhändlern feste Abgabepreise vor (Preisbindung der zweiten Hand) von deren Einhaltung sie die Belieferung abhängig machen. Das Preiskartell kontrolliert die Einhaltung.