Preisumgehung, Preistreiberei

Preisumgehung — umgangssprachliche Bez. für Umgehungshandlungen auf dem Gebiet der Preise, d. h. rechtswidrige Handlungen (Tun oder Unter­lassen) mit dem Ziel, sich oder anderen einen ungerechtfertigten Vorteil, nicht durch unmittel­bare Erhöhung der Preise, sondern auf einem „Umweg" zu verschaffen. Zu den Umgehungs­handlungen gehören z. B. die Verschlechterung der Qualität bei gleich bleibendem Preis, die Ver­änderung der Frachtstellung (Preisstellung) zum Nachteil des Abnehmers oder die Berechnung von Leistungen, die nicht oder nicht im vollen Umfang ausgeführt wurden. Die Preisumgehung stellt einen Preisverstoß dar. Preistreiberei — das im mögliche Fordern und Gewähren überhöhter Entgelte, speziell für Güter und Leistungen des lebens­wichtigen Bedarfs (Preiswucher), mit dem Ziel der Profitmaximierung.