Priorität

Priorität - 1. Recht - Zeitlicher Vorrang einer Schutzrechtsanmeldung oder einer Neuerung gegenüber anderen Anmeldungen bzw. Neuerun­gen mit einem in den Grundzügen identischen (bei Erfindungen, industriellen Formgestaltungen, Ergebnissen von Pflanzenzüchtungen, Neuerun­gen) oder verwechslungsfähigen (bei Marken) Gegenstand. Die Priorität berechtigt den Begünstigten, jedermann den Erwerb eines entsprechenden Schutzrechts zu verwehren oder es im Falle der Erteilung zu vernichten bzw. die Neuererver­gütung in Anspruch zu nehmen. Priorität wird in der Regel durch frühere Anmeldung bzw. durch frü­heren Eingang der Neuerung im Betrieb begründet, kann aber für Schutzrechtsanmeldungen auch durch Zurschaustellung des betreffenden Gegen­standes auf Ausstellungen (Ausstellungspriori­tät) oder auf der Grundlage von Staatsverträgen durch Bezugnahme auf eine frühere Anmeldung in einem anderen Land entstehen.