private Arbeit

Private Arbeit — auf der Grundlage des privaten Eigentums an Produktionsmitteln beruhende Form der Verausgabung von Arbeitskraft; Arbeit im Dienste privater Produzenten. Die gesellschaft­liche Arbeit im Sinne der in einer Gesellschaft in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung ste­henden lebendigen Arbeit erscheint in der auf privatem Eigentum an den Produktionsmitteln beruhenden Warenproduktion als private Arbeit Die zur Befriedigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse notwendige Arbeit wird von unabhängig und iso­liert voneinander arbeitenden Produzenten gelei­stet. Der Widerspruch, dass gesellschaftliche Arbeit als private Arbeit erscheint, ist unter den Bedingungen des Privateigentums an den Pro­duktionsmitteln unlösbar und stellt sich im Ka­pitalismus als Widerspruch zw. gesellschaftlichem Charakter der Produktion und privater Form der Aneignung dar. Erst mit der Schaffung sozialisti­schen Eigentums an Produktionsmitteln ver­schwindet dieser Widerspruch.