Privilegien

Privilegien — be­stehende Vor- oder Sonderrechte für bestimmte Klassen, Schichten und Gruppen von Menschen oder Einzelpersonen. Privilegien können dem Gesetz ent­springen oder auf bes. Verleihungen beruhen. In der Sklavenhalterordnung und vor allem in der feudalen Gesellschaft waren viele Rechtsverhält­nisse auf Privilegien gegründet, die häufig mit dem Grund­eigentum verknüpft waren. Adel, Geistlichkeit, Militär und Beamtentum lebten als privilegierte Stände nach Sonderrecht. Zahlreiche Gewerbe sowie Handel konnten nur betrieben werden, wenn entsprechende Privilegien erteilt wurden (Mühlengerechtig­keit, Bergbaugerechtigkeit, Schankberechtigung, Berechtigung für Fernhandel, Marktrecht u. a.). In der bürgerlichen Gesellschaft, in der formell der Grundsatz der Rechtsgleichheit gilt, tritt an die Stelle der Privilegien das Vorrecht des Geldes, doch er­hielten sich zugleich noch verschiedene Privilegien, z. B. Adelsprivilegien. Privilegien bestehen auch in Gestalt von Sonderbefugnissen für staat­liche und kommunale Einrichtungen oder für In­haber von Konzessionen.