Prognosegegenstand

Prognosegegenstand — Entwicklungsprozesse in Natur und Gesellschaft, an deren begründeter wis­senschaftlicher Voraussage auf der Grundlage des dialektischen und historischen Materialismus ein gesellschaftliches Interesse besteht. Der Prognosegegenstand wird aus einem größeren Entwicklungszusammen­hang unter Anwendung analytischer Untersuchun­gen und heuristischer Prinzipien (Pro­gnosemethoden) abgegrenzt und bestimmt. In der Prognose wird die qualitative und quantitative Entwicklung des Prognosegegenstands im Prognosezeitraum unter­sucht. Für die Volkswirtschaftsplanung ist die Schaffung des notwendigen Erkenntnisvorlaufs auf sozialökonomischem, ökonomischem und wis­senschaftlich-technischem Gebiet erforderlich (Gesellschafts-, Wirtschaftsprognose; wissen­schaftlich-technische Prognose). Auf diesen Ge­bieten bilden wichtige materielle Prozesse und Teilprozesse, Forschungsprozesse, Entwicklungs­richtungen von Wissenschaft, Technik und Öko­nomie, volkswirtschaftliche Verantwortungsberei­che u. a. den Prognosegegenstand. Die Prognose erfasst vor allem Prozesse und Tendenzen, die wesentlichen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Planes erwarten lassen.