Prohibitivpreis, Bremspreis

Prohibitivpreis, Bremspreisim überhöht festgesetztes Entgelt für eine Ware, das zur Verbrauchseinschränkung führt. I. allg. ist ein Angebotsdefizit Voraussetzung für die Herausbil­dung des Prohibitivpreises bzw. Bremspreis, der mit relativem Ausgleich zw. Angebot und Nachfrage aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines Prohibitivpreis oder Bremspreis lässt sich die Nachfrage auch auf andere, austauschbare Erzeugnisse lenken.