Projektierungsaufwand, Projektierungskosten

Projektierungsaufwand, Projektierungskosten — Aufwendungen für die konstruktive und gestalte­rische Lösung sowie für die Ausarbeitung der ökonomisch zweckmäßigsten Technologie einer Investition bzw. eines Investitionsvorhabens. Entsprechend der volkswirtschaftlichen, zweigli­chen bzw. betrieblichen Bedeutung entsteht Projektierungskosten für die Ausarbeitung von Projekten, Teilprojekten bzw. Projektteilen. Der Projektierungsaufwand wird durch die dif­ferenzierten Anforderungen an die Ausarbeitung von Projekten bestimmt. Inhalt und Umfang der Projekte legt der Liefer- und Leistungsbetrieb fest, der damit auch z. T. die Höhe des Projektierungsaufwand beeinflusst. Darüber hinaus kann Projektierungskosten für Projektierungsleistun­gen entstehen, die für den Export bestimmt sind. Der planmäßige Projektierungskosten ist Kalkulation- und Preisbil­dungsgrundlage (Bestandteil der Investitionslei­stungsverträge). Der Projektierungsaufwand bestimmt weiterhin die Höhe der Umlaufmittelausstattung des nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Projektierungsbetriebes. Er wird einschl. des Gewinns über den Projektpreis durch den Auftrag­geber (Planträger bzw. Investitionsträger) aus In­vestitionsmitteln gedeckt. Bei Anwendung von Typenprojekten kann der Projektierungsaufwand wesentlich gesenkt werden.